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    Zulassungen

    Anerkennung

    Die Klinik besitzt einen Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V Vorsorge (§ 24 ) und Rehabilitation (§ 41), sowie die Zulassung nach § 30 GewO und ist beihilfefähig als private Krankenanstalt.

    Ansprechpartner ist für die Mütter oder Väter der Hausarzt und/oder der Kinderarzt, der die Kur bei der Krankenkasse beantragt. Der Arzt prüft vor der Beantragung, ob bei dem/r Patienten/in Vorsorge- oder Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegt. Außerdem legt er sowohl die Prognose als auch das Ziel der Maßnahme fest. Für eine weitere Beratung und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

    Die gesetzliche Eigenleistung beträgt derzeit pro Kalendertag € 10,00. Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Sie können die gesetzliche Eigenleistung vorab überweisen, per EC-Karte (mit PIN) oder in Bar in der Klinik entrichten. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, so bringen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis mit.

    Begleitpersonen können auch Anwendungen im Rahmen der physikalischen Therapie (Massagen, KG, Inhalationen, usw.) erhalten. Bitte bringen Sie eine Heilmittelverordnung mit. Aufgrund der Zulassung können wir diese, nach Abzug Ihrer Zuzahlung, mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.

    IK 510 971 254

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