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    Ihr Weg zu uns

    Die Klinik Königshof bietet allen gesetzlich und privat versicherten Müttern und Vätern eine Mutter/Vater-Kind-Kurmaßnahme an.
    Voraussetzung hierfür ist eine Genehmigung der entsprechenden Krankenkasse.


    4 Schritte zur Mutter/Vater-Kind-Maßnahme

    • Die notwendigen Attestformulare für Ihren Kurantrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, einer Beratungsstelle sowie dem Müttergenesungswerk.
    • Für die Beantragung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung ist der Besuch beim Haus-, Kinder- oder Facharzt unbedingt erforderlich. Bitten Sie Ihren Arzt die ärztlichen Atteste sowie den Kurantrag auszufüllen.
    • Mit den Ihnen vorliegenden Unterlagen beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme. Geben Sie hierbei die Klinik Königshof als Ihre Wunschklinik an.
    • Ihr Antrag wurde durch die Krankenkasse genehmigt. Bitte setzen Sie sich mit unserer Reservierung unter der Telefonnummer 08862/900-0 in Verbindung.


    Wenn Ihr Antrag durch die Krankenkasse abgelehnt wurde...

    Nun haben Sie vier Wochen Zeit Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einzulegen. Ihr behandelnder Arzt sollte Sie dabei unterstützen, indem er auf die Begründung der Ablehnung eingeht und die Bedürftigkeit einer Mutter/Vater-Kind-Maßnahme aus ärztlicher Sicht nochmals darstellt.


    Schicken Sie bitte das ärztliche Attest mit einem von Ihnen formulierten Widerspruchsschreiben mit der Bitte um nochmalige Prüfung an Ihrer Krankenkasse.

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